Mehr Wärme für Meiendorf

Im September 2023 beschloss der Bundestag die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), gab den längst überfälligen Startschuss für de n Umstieg aufs Heizen mit erneuerbaren Energien und ließ nicht nur Immobilienbesitzer mit vielen offenen Fragen ratlos zurück. Während Neubauten schon ab Januar 2024 mit 65 % regenerativer Energie heizen sollen, werden für Bestandsgebäude andere Fristen für den Umstieg angezielt. Bevor allerdings verbindliche Fristen gesetzt werden können, sind die Kommunen in der Pflicht eine Wärmeplanung vorzulegen. Eine optimale Wärmeplanung muss neben den häufig als erste Lösung genannten Wärmepumpen ebenso die Versorgung mit Fernwärme beinhalten, die als ein wichtiger Baustein für klimafreundliches Heizen gilt und im Hamburger Klimaplan entsprechende Berücksichtigung findet. Fernwärme aus Müllverbrennung Nicht nur vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft, sondern eben auch für die kommunale Wärmeplanung ist die Müllverbrennungsanlage der E...